Thomas Müller-Schöll

Verletzte Religionsfreiheit

Der renommierte Jura-Professor Dr. Martin Kriele, Köln, schreibt in dem Artikel „Religiöse Diskriminierung in Deutschland“:  „In keiner freiheitlichen Demokratie wird Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung so schamlos betrieben wie in Deutschland.“

Leider musste ich erfahren, dass er Recht hat. Denn meine eigene Religionsfreiheit wurde auch mehrfach verletzt:

  • Aufgrund eines anonymen Briefes an das Jugendamt Stuttgart wurde ich während meiner Tätigkeit auf dem Abenteuerspielplatz Vaihingen (1995 – 2002) von der Stadt Stuttgart widerrechtlich gezwungen, meine private Glaubensüberzeugung meinem Vorstand, meinen Teamkollegen und meinem Arbeitgeber, dem Stuttgarter Jugendhaus e.V. zu offenbaren. Ich tat dies unter Protest, weil es einen Verstoß gegen meine Religionsfreiheit darstellte, meine Privatsache ist und niemanden etwas angeht, solange ich nicht missioniere. Da meine ausgezeichnete Arbeit hohes Ansehen genoss, stellte meine Glaubensüberzeugung, die ich nie in meine Arbeit hinein trug, auch für Niemanden ein Problem dar.
  • Jahre später änderte sich das jedoch: In Stuttgart machten einzelne Interessensgrup­pen gegen das „Universelle Leben“ heftig Stimmung. Eine Mutter, die von meiner Religions­zugehörigkeit erfahren hatte, verbreitete die Zeitungsartikel mit den diffamierenden und unbewiesenen Meinungsäußerungen über das „Universelle Leben“ unter der Elternschaft. Die unbegründeten, von bestimmten Interessensgruppen geschürten Ängste führten schließlich dazu, dass ich von meiner Arbeit suspendiert wurde.
  • Im anschließenden Arbeitsgerichtsverfahren stellte die Richterin klar, dass die Suspendierung ein Verstoß gegen meine Religionsfreiheit und somit verfassungswidrig war und schlug einen Vergleich vor.
  • Der Stuttgarter Jugendhaus e.V.  zahlte mir im Rahmen des Vergleichs (PDF) eine Abfindung und gab eine Ehrenerklärung ab, in der er mir bestätigte:
    Herr Thomas Müller-Schöll hat als pädago­gischer Mitarbeiter des Abenteuerspielplatzes Vaihingen stets zu unserer vollen Zu­friedenheit gearbeitet und genießt auch weiterhin unser volles Vertrauen. Dass er sich der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben zugehörig fühlt, ist für uns kein Hinderungsgrund für seine weitere Beschäftigung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Er gab unseres Erachtens  keine Veranlassung zu Misstrauen. Herr Müller-Schöll hat seine religiöse Überzeugung nie in seine Arbeit mit den von ihm betreuten Kindern hineingetragen. (Protokoll vom 04.04.2002)

Als ich im Jahr 2003 meine freiberufliche Tätigkeit begann, sahen sich bestimmte Personen erneut veranlasst, die Suspendierung in Stuttgart-Vaihingen publik zu machen, um meinen guten Ruf zu schädigen, obwohl ich längst rehabilitiert war. Sie veranlassten die Wertheimer Zeitung zu einem Artikel mit der Überschrift „Müller-Schöll in Vaihingen suspendiert“, wobei die Rehabilitierung und die Verfassungswidrigkeit meiner Suspendierung jedoch verschwiegen wurden. Außerdem wurde in diesem Artikel ein Pressebericht aus der Stuttgarter Zeitung vom 28.5.02 zitiert, gegen den der Deutsche Presserat wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen den Pressekodex  eine öffentliche Rüge (PDF) ausgesprochen hatte. Ich machte die Wertheimer Zeitung auf diese Fakten aufmerksam und bat sie, meine Klarstellung der Tatsachen als Leserbrief zu veröffentlichen. Die Zeitung weigerte sich jedoch. Ich bat erneut den Deutschen Presserat um Hilfe, der allerdings in diesem Fall keine Rüge aussprach, weil es zwar bedenklich sei, dass ein gerügter Artikel erneut zitiert wird, ich aber im Artikel auch zu Wort gekommen sei und der Verstoß somit nicht so schwerwiegend sei, dass er mit einer öffentlichen Rüge geahndet werden müsse.

Seither hat der evangelische Pfarrer Fragner diesen unfairen und rufschädigenden Artikel auf seiner Internetseite veröffentlicht und unterstellt mir noch dazu, wahrheitswidrig behauptet zu haben, dass der Artikel der Wertheimer Zeitung vom Deutschen Presserat gerügt worden sei.
Das habe ich jedoch nie behauptet! Wer sich von der Wahrheit selbst ein Bild machen will, lese selbst meinen kompletten Flugblatt-Text im Original (PDF), auf den sich der Vorwurf der „wahrheitswidrigen Behauptung“ stützt. Die Rüge des Deutschen Presserats (PDF) gegen den Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 28.5.02 finden Sie hier.
Weder durch schriftliche, noch mündliche Bitten ließ sich Pfarrer Fragner dazu bewegen, den rufschädigenden Text von seiner Internetseite zu nehmen. Auch Landesbischof Friedrich, den ich über die Angelegenheit, die falsche Behauptung von Pfarrer Fragner sowie über die irreführenden - weil längst überholten - Inhalte des Artikels der Wertheimer Zeitung informiert habe, lehnte es ab, den beanstandeten Text sowie den ungerechtfertigten Vorwurf einer „wahrheitswidrigen Behauptung“ zu löschen. Schade!